KI-unterstützte Inhalte & die EU-KI-Verordnung
Wo setzen wir KI ein?
Ein Teil der redaktionellen Texte auf dorfkumpel.de - insbesondere Kategorie-Beschreibungen, Kauftipps, Ratgeber-Artikel und häufig gestellte Fragen - wurde unter Zuhilfenahme von KI-Systemen erstellt. Die eigentlichen Produktangebote, Preise und Produktbilder stammen dagegen nicht von uns, sondern werden live über eine externe Schnittstelle (aktuell eBay) eingebunden - mehr dazu auf unserer Seite Fehler melden.
Zusätzlich zu Texten setzen wir teilweise auch KI-unterstützt erstellte Bilder und Abbildungen ein, etwa als Illustrationen in Magazin-Artikeln oder als Vorschaubilder auf Übersichtsseiten. Perspektivisch sollen ebenso Audioinhalte (z. B. vertonte Artikel oder Podcast-Formate) hinzukommen, die ebenfalls teilweise KI-unterstützt entstehen können. Auch diese Inhalte werden vor Veröffentlichung von uns geprüft und freigegeben.
Redaktionelle Prüfung
Alle mithilfe von KI erstellten Inhalte - Texte ebenso wie Bilder und künftige Audioinhalte - werden vor Veröffentlichung von uns inhaltlich geprüft, redigiert und freigegeben. Die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung dafür liegt vollständig beim im Impressum genannten Anbieter.
Rechtlicher Hintergrund: Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ("KI-Verordnung" bzw. "AI Act") sieht in Art. 50 Abs. 4 vor, dass Betreiber von KI-Systemen, die Texte veröffentlichen, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, offenlegen müssen, dass dieser Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Diese Pflicht gilt ab dem 2. August 2026.
Von dieser Pflicht ausgenommen sind Inhalte, die einer menschlichen Überprüfung und redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und für die eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt (Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 2). Da alle auf dorfkumpel.de veröffentlichten Texte vor der Publikation von uns geprüft und freigegeben werden, greift diese Ausnahme nach unserer Einschätzung.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass unsere Kategorie- und Ratgeber-Texte in erster Linie kommerzielle Produkt- und Einkaufsinformationen sind - keine Berichterstattung zu politischen, gesellschaftlichen oder anderen Themen von öffentlichem Interesse im Sinne der Verordnung. Auch aus diesem Grund dürfte die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 hier nicht zwingend greifen.
Transparenz trotzdem
Auch wenn die Kennzeichnungspflicht nach unserer Einschätzung hier nicht zwingend anwendbar ist, weisen wir den Einsatz von KI-Systemen freiwillig aus - Transparenz gegenüber dir als Nutzerin oder Nutzer ist uns wichtig, unabhängig von der konkreten rechtlichen Einordnung.
