Barrierefreiheit

Uns ist wichtig, dass Dorfkumpel möglichst viele Menschen nutzen können - unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Diese Seite erklärt unseren rechtlichen Status sowie die Maßnahmen, die wir bereits umgesetzt haben und weiterhin umsetzen.

Rechtlicher Hintergrund

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 ("European Accessibility Act") in Deutschland um und verweist dabei unter anderem auf die technische Norm EN 301 549, welche konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen definiert. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025.

Warum Dorfkumpel aktuell nicht zur vollständigen Umsetzung verpflichtet ist

Das BFSG sieht in § 3 Abs. 3 BFSG eine Ausnahme für sogenannte Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr vor - dazu zählen unter anderem Vergleichsportale wie Dorfkumpel. Als Kleinstunternehmen gilt dabei ein Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten, der zusätzlich einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro nicht überschreitet. Dorfkumpel erfüllt diese Kriterien und ist daher aktuell nicht gesetzlich zur vollständigen Barrierefreiheit nach BFSG verpflichtet.

Trotzdem engagieren wir uns

Unabhängig von dieser Ausnahme arbeiten wir kontinuierlich daran, Dorfkumpel zugänglicher zu gestalten - orientiert an den Anforderungen der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Barrierefreiheit verstehen wir dabei nicht als einmaliges Projekt, sondern als fortlaufenden Prozess, den wir bei jeder Weiterentwicklung der Seite mitdenken.

Was wir bereits umgesetzt haben

Rückmeldungen willkommen

Solltest du auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über deine Rückmeldung - nutze dazu gerne unsere Seite Fehler melden oder schreibe uns direkt an info(at)dorfkumpel.de.